Recht am Patent

Recht am Patent
сущ.
патент. право на патент, право обладания патентом

Универсальный немецко-русский словарь. . 2011.

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  • Patent — (Erfindungspatent, franz. brevet d invention, engl. patent; hierzu die Textbeilage: »Übersichtstafel der Patentgesetze der wichtigsten Staaten«), die Urkunde, durch welche die ausschließliche gewerbliche Verwertung einer neuen Erfindung für eine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Patent — (v. lat.), 1) ein offener Brief, etwas zu beglaubigen; 2) obrigkeitliche schriftliche Bekanntmachung einer wichtigen Sache durch Anschläge, so der Besitzergreifung eines erledigten Thrones, eines abgetretenen Landes; 3) schriftliche Bestallung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Patent-Troll — (auch „Patentjäger“, „Patenthai“ oder „Patentfreibeuter“) ist eine abwertende Bezeichnung für Personen oder Unternehmen, die Patente in unangemessener Weise benutzen. Dazu zählen solche, die Patente erwerben, ohne jemals die einem Patent zugrunde …   Deutsch Wikipedia

  • Patent — Patent: Das seit dem 16. Jh. gebräuchliche Wort ist aus der Fügung mlat. (littera) patens »landesherrlicher offener Brief« hervorgegangen. Es gilt seitdem einerseits im Sinne von »Offizierspatent« (die vom Landesherrn ausgesprochene und in einem… …   Das Herkunftswörterbuch

  • patent — Patent: Das seit dem 16. Jh. gebräuchliche Wort ist aus der Fügung mlat. (littera) patens »landesherrlicher offener Brief« hervorgegangen. Es gilt seitdem einerseits im Sinne von »Offizierspatent« (die vom Landesherrn ausgesprochene und in einem… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Patent — Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Das deutsche Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen… …   Deutsch Wikipedia

  • patent — hilfreich; praktikabel; dienlich; nützlich; zweckmäßig; praktisch; zweckdienlich; angebracht; viabel; brauchbar * * * pa|tent [pa tɛnt] <Adj.> (ugs.): bewundernswert tüchtig, prakti …   Universal-Lexikon

  • Patent — Erfindungspatent; Kapitänspatent; Offizierspatent * * * pa|tent [pa tɛnt] <Adj.> (ugs.): bewundernswert tüchtig, praktisch, klug (in der Meisterung seiner Aufgaben oder des Alltags): ein patenter Kerl; sie ist sehr patent. Syn.: ↑… …   Universal-Lexikon

  • Patent (Begriffsklärung) — Ein Patent (mlat. littera patens ‚offener Brief‘) ist eine offen versandte, gesiegelte Urkunde zur Verleihung von Rechten an Private, sowohl an Einzelne als auch an Gruppen: Recht der befristeten alleinigen Nutzung eigener technischer Erfindungen …   Deutsch Wikipedia

  • Patent — gewerbliches Schutzrecht, das neben dem ⇡ Gebrauchsmuster für den Schutz technischer ⇡ Erfindungen gewährt wird (⇡ europäisches Patent). P. werden auf der Grundlage des Patentgesetzes (PatG) i.d.F. vom 16.12.1980 (BGBl 1981 I 1) m.spät.Änd.… …   Lexikon der Economics

  • Patent — Pa·tẹnt das; (e)s, e; 1 ein Patent (für etwas) das Recht, eine Erfindung als Einziger wirtschaftlich zu nutzen <ein Patent anmelden, erwerben; jemandem ein Patent erteilen; ein Patent erlischt> || K : Patentamt, Patentrecht, Patentschutz 2 …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache


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